1. Verantwortlicher
Tanzsportzentrum Chemnitz e.V., Ringstraße 17, 09247 Chemnitz-Röhrsdorf, E-Mail: tanzsportzentrum@albrecht-chemnitz.de
2. Hosting und Server-Logfiles
Diese Website wird bei [Name und Anschrift des Hosting-Anbieters] betrieben. Beim Aufruf werden technisch notwendige Daten wie IP-Adresse, Datum und Uhrzeit, aufgerufene Seite und Browsertyp verarbeitet, damit die Seite ausgeliefert werden kann und sicher läuft. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an einem sicheren und stabilen Betrieb).
3. Schriftarten (Google Fonts)
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4. Cookies und Analyse
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5. Kontakt per E-Mail
Wenn du uns per E-Mail schreibst, verarbeiten wir deine Angaben (z. B. Name, E-Mail-Adresse, Nachricht), um deine Anfrage zu beantworten. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b oder f DSGVO. Wir löschen die Daten, sobald sie nicht mehr benötigt werden und keine Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
6. Online-Anmeldung zum Probetraining
Wenn du das Formular für das Probetraining nutzt, verarbeiten wir die Angaben, die du eingibst: Name, E-Mail-Adresse, das gewählte Angebot bzw. die gewählte Gruppe sowie optional Telefonnummer, Alter und Nachricht. Sie werden per E-Mail an uns gesendet und dienen nur dazu, deine Anfrage zu bearbeiten und dich zu kontaktieren. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Maßnahmen vor Vertragsschluss), bei freiwilligen Angaben Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Auf dem Server der Website werden die Angaben nicht gespeichert. Wir löschen die Anfrage, sobald sie erledigt ist und keine Aufbewahrungspflichten bestehen. Bei Kindern bitten wir die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, das Formular auszufüllen.
7. Externe Links
Wir verlinken auf Instagram, Facebook, Google Maps und die Websites unserer Partnervereine. Es werden keine Inhalte dieser Dienste eingebunden. Erst wenn du einen Link anklickst, gelten die Datenschutzbestimmungen des jeweiligen Anbieters.
8. Deine Rechte
Du hast das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch gegen die Verarbeitung deiner Daten. Wende dich dafür an die oben genannte Adresse. Außerdem kannst du dich bei einer Aufsichtsbehörde beschweren, zum Beispiel bei der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten, Devrientstraße 5, 01067 Dresden.
Stand: Oktober 2026
SATZUNG DES
„Tanzsportzentrum Chemnitz e.V.“
§ 1 Name und Sitz des Vereins
1. Der Förderverein führt den Namen „Tanzsportzentrum Chemnitz e.V.“
2. Der Förderverein hat seinen Sitz in Chemnitz.
3. Das Vereinsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Vereinszweck, Gemeinnützigkeit
1. Der Tanzsportzentrum Chemnitz e.V. mit Sitz in Chemnitz verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
2. Zweck des Vereins ist es den Tanzsport zu fördern, um für die Schüler- und Aktiventänzer/innen in Chemnitz und Umgebung bessere Voraussetzungen zu schaffen. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
2.1 Anmietung, Schaffung und Zurverfügungstellung zu Selbstkosten eines notwendigen festen Trainingssaales, Umkleideräumen und Sanitäreinrichtungen.
2.2 Unterstützung einheimischer Tänzer/innen und Tanzgruppen.
2.3 Organisation von Tanzveranstaltung (z.B. Tanzturniere).
2.4 Anbieten und Durchführung von Tanzkursen
3. Die Tätigkeit des Fördervereins ist gemeinnützig und wird ohne Gewinnerzielung ausschließlich zum Zwecke der Förderung des Tanzsports ausgeübt. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
4. Mittel des Fördervereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
5. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
6. Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell neutral.
§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft
1. Die Mitgliedschaft können natürliche und juristische Personen, Kommunen, Vereine, Handelsgesell- schaften und sonstige Personenzusammenschlüsse erwerben.
2. Der Aufnahmeantrag ist schriftlich einzureichen. Mit dem Antrag erkennt der Bewerber für den Fall seiner Aufnahme die Satzung an. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme; er ist nicht verpflichtet, etwaige Ablehnungsgründe bekannt zu geben. Auf Anfrage von Mitgliedern ist ihnen der Ablehnungsgrund mitzuteilen.
3. Zu Ehrenmitgliedern können Personen ernannt werden, die sich um den Förderverein „Tanzsportzentrum Chemnitz e.V.“ besondere Verdienste erworben haben. Sie werden vom Vorstand ernannt.
§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder
1. Jedes Mitglied hat das Recht, nach Maßgabe der Satzung an der Gestaltung des Vereins mitzuwirken. Es hat insbesondere das Recht zu beraten, Anträge zu stellen und an den Mitgliederversammlungen teilzunehmen. Jedes natürliche, volljährige Mitglied hat das Recht gewählt zu werden und das Stimmrecht auszuüben, minderjährige Mitglieder werden von einem Erziehungsberechtigten vertreten.
2. Alle Mitglieder haben in der Mitgliederversammlung gleiches Stimmrecht. Eine Übertragung des Stimmrechts ist nicht zulässig. Sonderrechte an einzelne Mitglieder dürfen nicht gewährt werden.
§ 5 Beiträge und Spenden - Finanzierung
1. Der Förderverein erhebt von den Mitgliedern Monatsbeiträge, die im voraus zu entrichten sind. Bei Eintritt während des Kalendermonats fällt der volle Beitrag an.
2. Die Höhe des Beitrages wird von der Vorstandschaft festgesetzt. Über die festgelegten Beiträge hinausgehenden Zuwendungen tragen als Spenden zur Erreichung des Verwendungszweckes bei.
3. Die Beiträge und Spenden dienen ausschließlich dem Vereinszweck.
4. Die Ehrenmitglieder sind von der Zahlung des Beitrages befreit.
5. Für die Nutzer der Einrichtungen können Investitionsumlagen und Pfand beschlossen werden.
§ 6 Haushaltsführung
Über die Einnahmen und Ausgaben des Vereins ist Buch zu führen. Die Buchführungsunterlagen sowie die Jahresrechnung sind dem zuständigen Finanzamt auf dessen Verlangen vorzulegen.
§ 7 Erlöschen der Mitgliedschaft
1. Die Mitgliedschaft erlischt durch freiwilligen Austritt, Streichung, Ausschluss und Tod.
2. Der freiwillige Austritt kann nur zum Jahres- oder Halbjahresende erfolgen und muss schriftlich bis 30. September bzw. 31. März des Jahres des Austrittes gemeldet werden.
3. Mitglieder, die den Beitrag nach zweimaliger Mahnung nicht entrichtet haben, können auf Beschluss des Vorstandes aus der Mitgliederliste gestrichen werden.
4. Der Ausschluss eines Mitgliedes kann vom Vorstand ausgesprochen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ausschließungsgründe sind insbesondere grobe Verstöße gegen Satzung und Interessen des Vereins sowie gegen Beschlüsse und Anordnungen der Vereinsorgane.
5. Das ausscheidende Mitglied hat keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.
§ 8 Vereinsorgane
Die Organe des Vereins sind:
a) der Vorstand
b) die ordentliche Mitgliederversammlung
c) der Ausschuss
§ 9 Vorstand
1. Der Vorstand setzt sich zusammen aus:
a) dem 1. Vorsitzenden
b) dem 2. Vorsitzenden
c) dem Schatzmeister
d) dem Schriftführer
2. Die Mitglieder des Vorstandes werden - und zwar jedes einzelne für sein Amt - von der Mitgliederversammlung für die Dauer von vier Jahren gewählt. Für seine Tätigkeit kann der Vorstand eine angemessene (höchstens EUR 500,00 pro Kalenderjahr) Vergütung erhalten, soweit es die Vermögenslage des Vereines zulässt.
Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vor Ablauf seiner Amtsdauer aus, so ergänzt sich der Vorstand für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitgliedes durch die Zuwahl aus der Reihe der Vereinsmitglieder.
3. Der 1. bzw. 2. Vorsitzende vertreten den Verein gemeinsam mit jeweils einem weiteren Vorstandsmitglied gerichtlich und außergerichtlich im Sinne des § 26 BGB. Im Innenverhältnis geht das Vertretungsrecht nach der Reihe der Vorsitzenden (1. vor 2.). Der vertretungsberechtigte Vorstand bleibt bis zur Neuwahl im Amt.
§ 10 Aufgaben des Vorstandes
1. Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereins im Rahmen der Satzung und nach Maßgabe der Beschlüsse der Mitgliederversammlung.
Insbesondere Aufgaben des Vorstandes sind neben seiner Leitung:
a) die Mitgliederversammlung einzuberufen.
b) einen Tätigkeitsbericht und die Jahresschlussrechnung zu erstellen.
c) die Kassenführung zu überwachen oder selbst vorzunehmen.
d) Protokolle über Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen anzufertigen und vom leitenden Vorsitzenden und dem Schriftführer unterzeichnen zu lassen.
2. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn alle Vorstandsmitglieder zu einer Vorstandssitzung eingeladen sind und mindestens drei Viertel der Mitglieder anwesend sind. Der Vorstand entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des ersten Vorsitzenden bzw. des die Sitzung leitenden Vorsitzenden den Ausschlag.
3. Der Vorstand wird ermächtigt, die behördliche Anerkennung des Fördervereins als gemeinnützig zu erwirken.
4. Der Vorstand kann sich für die verschiedenen Tätigkeitsbereiche eine Geschäftsordnung geben.
§ 11 Ordentliche Mitgliederversammlung
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens alle zwei Jahre statt. Sie wird durch Aushang am schwarzen Brett im Trainingssaal einberufen. Die Einberufung muss mindestens zehn Tage vor dem Termin der Versammlung erfolgen. Die vom Vorstand festzusetzende Tagesordnung wird veröffentlicht durch Aushang am schwarzen Brett im Trainingssaal.
§ 12 Beschlussfassung der Mitgliederversammlung
1. Die Aufgaben der ordentlichen Mitgliederversammlung sind:
a) Entgegennahme der Tätigkeitsberichte über die abgelaufenen Vereinsjahre.
b) Entgegennahme und Genehmigung des Kassenberichts, welcher zuvor von einem ehrenamtlichen Kassenprüfer zur Entlastung der Vorstandschaft zu überprüfen ist.
c) Beschlussfassung über die Entlastung der Vorstandschaft.
d) Neuwahl des Vorstandes inkl. Wahlen von Schatzmeister und Schriftführer nach § 9 Ziffer 1.
e) Beschlussfassung über eventuelle Satzungsänderungen.
f) Beschlussfassung über Anträge des Vorstandes und der Mitglieder.
g) Beschlussfassung über die eventuelle Auflösung des Vereins.
2. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Die Mitgliederversammlung beschließt durch einfache Stimmenmehrheit. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. Die Abstimmungen erfolgen per Handzeichen.
3. Zu Satzungsänderungen und zur Auflösung des Vereins ist eine Stimmenmehrheit von drei Viertel der erschienenen, gültig abstimmenden Mitgliedern erforderlich.
4. Über Verhandlungen und Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein schriftliches Protokoll aufzunehmen, das von dem die Versammlung leitenden Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterzeichnen ist.
§ 13 Anträge
Anträge an die Mitgliederversammlung aus der Reihe der Mitglieder sind mindestens acht Tage vor Zusammentritt der ordentlichen Mitgliederversammlung dem Vorstand schriftlich mit kurzer Begründung einzureichen.
§ 14 Außerordentliche Mitgliederversammlung
1. Der Vorstand kann zur außerordentlichen Mitgliederversammlung einberufen.
2. Auf schriftliches Verlangen von mindestens einem Zehntel aller Mitglieder muss der Vorstand unter Angabe der vorgeschlagenen Tagesordnung eine Mitgliederversammlung einberufen.
3. Für die außerordentliche Mitgliederversammlung gelten die Bestimmungen über die ordentliche Mitgliederversammlung entsprechend.
§ 15 Einsetzen von Ausschüssen
1. Der Vorstand ist berechtigt, zu seiner Beratung und Unterstützung beim Ablauf des Vereinsgeschehens Ausschüsse für spezielle Aufgaben einzusetzen. Insbesondere kommen folgende Ausschüsse in Frage:
a) Ausschuss zur Organisation eines Tanzturniers.
b) Verwaltungs- und Finanzausschuss (Rechnungsprüfer).
Weitere Ausschüsse können nach Bedarf gebildet werden.
2. Der Ausschuss fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit; die Beschlüsse bedürfen zur Wirksamkeit der Zustimmung des Vorstandes.
§ 16 Auflösung des Vereins
1. Die Auflösung des Vereins kann nur durch eine lediglich für diesen Zweck einberufene Mitgliederversammlung mit Dreiviertelmehrheit (§ 12 Ziffer 3) beschlossen werden.
2. Falls die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt sind der 1. Vorsitzende und der Schatzmeister zu Liquidatoren ernannt. Im übrigen gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches über die Liquidation (§§ 47 ff BGB).
3. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke wird das Vermögen an den gemeinnützigen Verein Tanzformation FOX e.V. mit Sitz in Chemnitz übertragen. Ist dieser aufgelöst oder sind seine steuerbegünstigten Zwecke weggefallen, wird das Vermögen an den Landestanzsportverband Sachsen e.V. mit Sitz in Dresden übertragen.
§ 17 Satzungsänderung
1. Eine Änderung der Satzung kann nur auf einer Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Viertel der erschienenen Mitgliedern beschlossen werden (§ 12 Ziffer 3).
2. Der entsprechende Beschluss ist dem zuständigen Finanzamt und dem Amtsgericht Chemnitz (Registergericht) auszuhändigen.
§ 18 Inkrafttreten der Satzung
Vorstehende Änderung der Satzung wurde von der Mitgliederversammlung beschlossen und tritt nach erfolgter Eintragung ins Vereinsregister in Kraft.
Chemnitz, den 10.12.2011